Auch dieses Vergabeverfahren zog wieder einen Nachprüfungsantrag nach sich, diesmal aber mit Erfolg für die Kommune. Denn im Gegensatz zum gescheiterten vorhergehenden Anlauf wird diese Einzelvergabe nun nicht mehr auf einen externen Berater ausgelagert, sondern von der Kommune selbst vorgenommen. Wie sieht nun also die Ausgestaltung dieser Vergabe aus? Die Kommune hatte eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, zu der sie anhand der Eignung mehrere Unternehmen zuließ, solange sie bereit waren, zu der vorgegebenen Maximalvergütung anzubieten. Alle zugelassenen Rahmenvereinbarungspartner erhalten durch das „Reihum“-Verfahren im Wesentlichen die gleiche Zahl von Aufträgen.
Das OLG Frankfurt sieht in diesem Verfahren keine Rechtsfehler, die einzelne zugelassene Bieter benachteiligen würden. So ist es jetzt (endlich) gelungen, eine Art „Open-House-Modell“ für die Abschleppaufträge zu schaffen. Üblicherweise müsste zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern noch um jeden Auftragsabruf ein Wettbewerb stattfinden. Weil aber durch die „Reihum“-Beauftragung keine Bieterauswahl hinsichtlich der einzelnen Abschleppaufträge mehr stattfindet, sondern diese nach einem vorgegebenen Schema verteilt werden, ist dafür auch kein „Mini-Wettbewerb“ zwischen den Partnern mehr erforderlich.