Ohne die Fehlermeldung verstanden zu haben – begab sich die mit dem Versand betraute Mitarbeiterin nach Hause und hoffte, bis zu ihrem Dienstbeginn am nächsten Morgen um 9 Uhr werde die Übertragung wohl erfolgt sein. Dem war aber nicht so: Es lag weiterhin keine Eingangbestätigung vor. Auch ein weiterer Versuch endete mit derselben Fehlermeldung. Nun wurde der Support kontaktiert (der schon seit 8 Uhr erreichbar gewesen wäre).
Mit Hilfe der Erläuterungen des Supports gelang es zwar, das Angebot hochzuladen. Allerdings dauerte es bis um 10:00:33 Uhr, bis der Zustand wieder so hergestellt war, dass die Mitarbeiterin auf den Absende-Button klicken konnte, wie die log-files des Servers dokumentierten. Diese Verspätung um 33 Sekunden müsse aber der Bieter vertreten, meint die Vergabekammer. Er wäre trotzt der technischen Probleme am Vorabend, von denen nicht aufgeklärt wurde, wem sie zuzurechnen waren, in der Lage gewesen, wenige Minuten früher das Angebot abzugeben. Die Tatsache, dass sich die Mitarbeiterin nicht unverzüglich darum gekümmert hat, die Fehlermeldungen nachzuvollziehen, war letztlich ursächlich für die Verspätung.