Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Ein Display muss genügen
Verkehrssicherheit im Streufahrzeug

Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschl. v. 25.03.2021, Az.: Verg 4/21)
Die Vergabestelle beabsichtigt die Beschaffung eines dreiachsigen LKW mit Ladekran und Wechselbrücke, wobei eine Wechseleinheit für den Winterdienst als Salzstreumaschine ausgeführt werden soll. Zudem muss an der Front des LKW ein Schneepflug angebaut werden können. Obwohl es also zwei winterliche Anbauteile gibt, verlangt die Vergabestelle aber, dass es für deren Steuerung nur ein einziges Display im Führerhaus geben solle. Ein solches Universaldisplay wird allerdings nur von einem einzigen Unternehmen hergestellt. Und genau dieses Unternehmen weigert sich, einen Bieter für diesen Auftrag zu beliefern.

Dieser vermeintliche Boykott veranlasst den Bieter, das Verlangen nach einem einzigen Display anzugreifen. Wenn er denn zwei Displays verbauen dürfte, könnte er trotz der Lieferverweigerung des Herstellers anbieten. Doch mit diesem Ansinnen scheitert er in allen Instanzen.

Der Boykott sei zwar für den Bieter ärgerlich, bescheinigt ihm der Vergabesenat, jedoch für das Vergabeverfahren nicht maßgeblich. Er sei höchstens kartellrechtlich bedenklich, was aber im Zuge der Vergabenachprüfung nicht ermittelt werden kann. Grundsätzlich sei das fragliche Gerät am Markt frei verfügbar. Insofern ist hier der Wettbewerb nicht dadurch ausgehebelt, dass es kein anderes vergleichbares Produkt am Markt gibt. Die Forderung nach nur einem Display sei auch nicht willkürlich erhoben. Das Gericht folgt der Argumentation der Vergabestelle, wonach ein einzelnes Display einfacher zu bedienen ist, dadurch Arbeits- und Verkehrssicherheit besser gewährleistet und die Fehlbedienungsquote senkt. Dass in manchen Straßenmeistereien Doppel-Displays im Einsatz sind, spielt keine Rolle, weil in derjenigen Straßenmeisterei, für die das Fahrzeug vorgesehen ist, alle anderen Fahrzeuge mit Einzeldisplays ausgerüstet sind. Es geht der Vergabestelle zu Recht darum, dass die Fahrer im Einsatz nicht abwechselnd mit zwei verschiedenen Display-Konfigurationen arbeiten müssen.

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