(R SBB 2023, Herausgeber FGSV)
von Marc Wilde, Landschaftsarchitekt AK NW, öffentlich bestellter und vereidigter Baumsachverständiger
Die neue R SBB, Ausgabe 2023
(Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen. Diese ersetzt die RAS LP 4, Ausgabe 1999).
- Hinweise aus dem Vorwort: Die R SBB 2023 ist im Zusammenhang mit der DIN 18920 zu verstehen und enthält konkretisierende Aussagen und grafische Darstellungen zur Umsetzung von Baumschutzmaßnahmen sowie zum Schutz von Vegetationsbeständen. Des Weiteren werden konkrete Hinweise zur Schadensminimierung bei Baumaßnahmen im nahen Umfeld von Bäumen und Vegetationsbeständen aufgezeigt.
- In der neuen Richtlinie sind alle Hinweise zum Schutz von Tieren bei Baumaßnahmen entfallen, da diese durch die ‚Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen‘ (H ArtB, Ausgabe 2017) entsprechend berücksichtigt werden.
- Rechtliche Grundlagen für den Schutz und die Erhaltung von Bäumen und Vegetationsbeständen sind europarechtliche Vorgaben (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie), das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den landesrechtlichen Bestimmungen sowie örtlichen Baumschutzsatzungen. Beeinträchtigungen sind im Sinne der Eingriffsregelung sowie der artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich zu vermeiden. Insofern ist der Grundsatz ‚Schutz vor Schadensminimierung‘ zu beachten. Hinweise zum Schutz wildlebender Tierarten sowie ihrer Lebensstätten sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
Hinweis vorab: In den nachfolgenden Ausführungen sind alle in Blockschrift verfasste Ausführungen Textpassagen aus der neuen R SBB. In Kursivschrift verfasste Ausführungen sind Ergänzungen des Referenten!
1. Voruntersuchungen
Auf der Basis der vorgenannten Datengrundlage ist eine Prüfung und Beurteilung der Erhaltungsfähigkeit vorzunehmen. Zudem ist die Erhaltungswürdigkeit zu beurteilen.
Erhaltungswürdig ist ein Baum aufgrund seiner rechtlichen, historischen oder ökologischen Bedeutung/Funktion!
Die Umsetzung der fachlichen Vorgaben der R SBB 2023 setzt also die Fähigkeit zur Erstellung einer baumartendifferenzierten Bestandsprognose unter Berücksichtigung aller erfassbaren Einzelmerkmale voraus.
Sowohl bei der Bewertung der Erhaltungsfähigkeit als auch bei der Betrachtung der Erhaltungswürdigkeit ist die Verkehrssicherheit zu beachten.
Befindet sich die geplante Baumaßnahme im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen, sind Untersuchungen zum Verlauf der Wurzeln z.B. durch Suchschachtungen durchzuführen.
- Standort (Standortkoordinaten)
- Geländehöhe am Stammfuß
- Baumhöhe
- Kronendurchmesser
- Stammdurchmesser in 1 m Höhe
- Höhe Kronenansatz / Lichtraumprofil
- Gattung/Art
- Zustand von Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich
- Beurteilen der Vitalität/Schadstufe
- Einschätzen der Reststandzeit
- Beschreiben des Standortes
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© Marc Wilde
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Rotbuche wenige Jahre nach einer Standortverbesserung
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