Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Markierungsarbeiten abtrennen
Für Weißmarkierung besteht ein eigener Markt

VK Bund (Beschl. v. 26.02.2024, Az.: VK 2-13/24)
Dieselbe Baustelle wie im vorherigen Beitrag beschäftigte die Vergabekammer des Bundes ein zweites Mal. Diesmal ging es um die Fahrbahnmarkierungsarbeiten. Auch dafür verlangte ein Interessent die Abspaltung seines Gewerkes als Fachlos. Er blieb ebenso erfolglos. Doch der Beschluss ist lesenswert im Hinblick auf die Ausführungen zum Markt für Weißmarkierungen. Das Unternehmen hatte namentlich vorgetragen, dass eine zeitliche Verzögerung durch die Markierungsarbeiten gar nicht zu befürchten sei. Schließlich stellten diese immer den allerletzten Schritt der Arbeiten dar, sogar noch nach der Abschlussreinigung der Strecke, weil sonst die Farbe nicht aufgebracht werden könne. Eine Koordinierung mit anderen Gewerken müsse also nicht mehr stattfinden. Dieser Einschätzung allerdings tritt der Auftraggeber entgegen. Er sieht kein Problem darin, die Markierungsarbeiten gleichzeitig mit z.B. der Montage der Leitplanken zu beginnen.

Hinsichtlich des eigenständigen fachlichen Marktes für Weißmarkierungen pflichtet die Vergabekammer dem Antragsteller bei. Damit einher gehe die grundsätzliche Pflicht, für diese Arbeiten ein Fachlos zu bilden. Allerdings ist der Anteil der Markierungsarbeiten gemessen am Gesamtvolumen der Maßnahme so gering, dass die Markierung für sieben Autobahnkilometer ein unwirtschaftliches Splitterlos darstellen würde.

Auch folgt sie dem Auftraggeber in Bezug auf die Abfolge der Arbeiten. Wenn die Markierung tatsächlich ganz ans Ende der Bauzeit gerückt würde, müsste zuvor feststehen, wann sie starten könnte. Dies war aber bei einem Modell, das die Bieter motivieren sollte, schneller als geplant zu bauen, nicht möglich. Infolge dessen hätte das Los nicht gemeinsam mit dem Hauptauftrag ausgeschrieben werden können, sondern frühestens, nachdem für den Hauptauftrag der Zeitplan feststeht. Erst dann ein zweites Vergabeverfahren zu starten, hätte allerdings ebenfalls wieder zu Verzögerungen geführt und die Beschleunigungsbestrebungen des Auftraggebers konterkariert.

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