Hinsichtlich des eigenständigen fachlichen Marktes für Weißmarkierungen pflichtet die Vergabekammer dem Antragsteller bei. Damit einher gehe die grundsätzliche Pflicht, für diese Arbeiten ein Fachlos zu bilden. Allerdings ist der Anteil der Markierungsarbeiten gemessen am Gesamtvolumen der Maßnahme so gering, dass die Markierung für sieben Autobahnkilometer ein unwirtschaftliches Splitterlos darstellen würde.
Auch folgt sie dem Auftraggeber in Bezug auf die Abfolge der Arbeiten. Wenn die Markierung tatsächlich ganz ans Ende der Bauzeit gerückt würde, müsste zuvor feststehen, wann sie starten könnte. Dies war aber bei einem Modell, das die Bieter motivieren sollte, schneller als geplant zu bauen, nicht möglich. Infolge dessen hätte das Los nicht gemeinsam mit dem Hauptauftrag ausgeschrieben werden können, sondern frühestens, nachdem für den Hauptauftrag der Zeitplan feststeht. Erst dann ein zweites Vergabeverfahren zu starten, hätte allerdings ebenfalls wieder zu Verzögerungen geführt und die Beschleunigungsbestrebungen des Auftraggebers konterkariert.