Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Partnervermittlung zum Abschleppen
Auftragsvergabe kann nicht ausgelagert werden

OLG Frankfurt (Beschl. v. 17.02.2022, Az.: 11 Verg 8/21)
Der erste Versuch einer Ausschreibung zur Durchführung hoheitlich angeordneter Leistungen zur Entfernung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Straßenraum war gescheitert. Die Ausschreibung wurde im Jahr 2019 aufgehoben. Weil die bisherigen Verträge abgelaufen waren, hat die Kommune eine interne Stelle eingerichtet, mit der sie die Abschleppaufträge bis auf weiteres einzeln freihändig vergab. Dafür hat sie eine Liste zugelassener Abschleppunternehmen erstellt, die reihum zu einem Fixpreis diese Aufträge erhielten. Gegen dieses System bestanden seitens der Auftragsinteressenten offenbar keine Einwände. Im Prinzip war damit eine Art Open-House-Modell eingerichtet, das sich dem Vergaberecht entzieht.

Jetzt aber wird der Kommune die Arbeit zu viel. Die Dienststelle ist mit der dauernden Erteilung und Abrechnung von Einzelaufträgen überlastet. Warum also nicht diese bewährte Auftragsvermittlung einem privaten Dienstleister übertragen? So schreibt die Kommune nun nicht etwa neue Abschlepp-Rahmenverträge aus, sondern sucht stattdessen per Ausschreibung eine Firma, die die Auftragsvermittlung abwickelt.

Dabei hat sich die Kommune allerdings erneut im Vergaberecht verheddert. Ein Open-House-Modell lebt davon, dass der Aufraggeber selbst darüber entscheidet, wer zur Erbringung der Leistung geeignet ist und demnach zugelassen wird. Diese Kernaufgabe der Auftragsvergabe – die Eignungsprüfung – aber wollte die Kommune ebenfalls an den privaten Dienstleister delegieren und ihm dafür nur einen engen Beurteilungsrahmen an die Hand geben. Damit gibt sie aber mehr Kompetenzen aus der Hand, als sie dürfte. Mithin kommt der Vergabesenat zu dem Verdikt, dass diese private Vermittlungsstelle ihrerseits bei der Durchführung des Auftrages vergaberechtswidrig handeln würde. Einen Vermittlungsauftrag, der Rechtswidriges verlangt, darf die Kommune aber nicht vergeben. Deswegen ist auch die Ausschreibung dieser Vermittlung rechtswidrig und musste aufgehoben werden.

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