Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Referenzanforderungen müssen eindeutig sein
Missverständlichkeit erfordert die Rückversetzung

VK Nordbayern (Beschl. v. 08.03.2023, Az.: RMF-SG21-3194-7-30)
Zur Verkehrssicherung ist es erforderlich, dass Straßen regelmäßig abgefahren und beobachtet werden. Manche Kommunen gehen noch weiter und veranlassen in regelmäßigen Abständen dreidimensionale Laserscans des gesamten Straßenbildes. Insbesondere in Großstädten kommen solche Methoden zum Einsatz. Viele Unternehmen sind nicht auf dem Markt, die diese Technik beherrschen. Umso ärgerlicher ist es, wenn eines dieser Unternehmen wegen formaler Fehler nicht zum Zuge kommen kann, weil der Bieter die Referenzanforderungen falsch verstanden hat.

So geschah es der Stadt Nürnberg. Sie verlangte, dass die Bieter für die geplante zweimalige Laservermessung im Abstand von 24 Monaten mindestens fünf vergleichbare Referenzen aus den Jahren 2020 bis 2022 vorlegen. Vergleichbar sein sollten Referenzen mit einem Streckennetz von mindestens 1000 Kilometern. Ein Bieter hatte dazu Referenzen aus den Großstädten F…, K…, L…, M… und S… vorgelegt, mithin aus fast allen in Deutschland in Frage kommenden Städten. Die Fachbehörde hat diese Referenzen für ausreichend erachtet, jedoch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) bemängelte, dass die Referenz aus M… zu alt sei. Das Vergabeverfahren war nach Ansicht des RPA aufzuheben, was dann auch so geschah. Der Bieter lässt diese Entscheidung von der Vergabekammer nachprüfen.

Die Vergabekammer gibt dem Bieter recht: Die Referenzen aus den anderen vier Städten umfassten jeweils mehrere Befahrungen. Die Vergabeunterlagen waren insofern nicht eindeutig formuliert: Es war nicht erkennbar, ob die Doppelbefahrung einer Stadt als eine oder als zwei Referenzleistungen zu zählen waren, wenn jedes Mal mehr als 1000 Kilometer abgefahren worden waren. Diese Unklarheit verstößt gegen den Transparenzgrundsatz. Daher ließ sich eine Aufhebung nicht darauf stützen, dass das einzige Angebot zu wenige Referenzen enthalten habe. Vielmehr hätte das Verfahren zurückversetzt werden müssen, um die Referenzanforderungen mit einer Änderungsbekanntmachung zu konkretisieren.

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