Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Vergabefremde Kriterien
Förderungsrückruf wegen fehlender ILO-Erklärung

VG Halle (Beschl. v. 13.10.2023, Az.: 3 A 256/21)
Die Überfrachtung des Vergabeverfahrens mit Kriterien, die eigentlich nichts mit dem Auftragsgegenstand zu tun haben, wird allenthalben zu Recht beklagt. Ein besonders eindrückliches Beispiel dafür ist der Ausbau einer Gemeindestraße in Sachsen-Anhalt. Die Kommune hatte für diesen Ausbau Fördermittel für die Ländliche Entwicklung der EU erhalten. Mit dem Förderbescheid einher ging die Verpflichtung, die Nebenbestimmungen Projektförderung für Gebietskörperschaften (AN Best-GK) einzuhalten. Darin enthalten ist die Verpflichtung auf die bundesgesetzlichen Vorschriften zur Auftragsvergabe. Das ist insofern geboten, als diese Vorschriften die europäischen Vergaberichtlinien umsetzen, die wegen der Förderung aus EU-Mitteln anzuwenden sind.

Die AN Best-GK verlangen zudem aber auch, das Landesvergabegesetz zu beachten. Hierin ist geregelt, dass die Bieter erklären müssen, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten, und dass all ihre Subunternehmer dies auch tun. Für die Baumaßnahme war ein Werbeschild herzustellen, welches wohl auch auf die EU-Förderung hinweisen sollte. Dafür musste der Bieter, welcher Bauunternehmer ist, einen Nachunternehmer einschalten. Von diesem Nachunternehmer fehlte das erforderliche unterzeichnete ILO-Formular. Der Bieter erhielt dennoch den Zuschlag.

Bei der Prüfung der Abrechnung der Fördermittel fällt der Aufsichtsbehörde auf, dass dieses Formular fehlte. Sie kommt daher zu dem Schluss, der Zuschlag sei diesem Bieter zu Unrecht erteilt worden. Sie erlässt einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 25% der Zuwendung gemäß den Korrekturregeln der EU, weil der Zuschlag unter Missachtung eines gesetzten Eignungskriteriums erteilt wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rückforderung. Der Korrektursatz ist durch EU-Recht vorbestimmt. Er ist auch dann anzuwenden, wenn die Teilleistung des Nachunternehmers gemessen am Gesamtauftragswert nicht ins Gewicht fällt – und auch wenn der Verstoß nicht Unionsrecht, sondern nur Landesrecht betrifft.

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