Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Rainer Noch, München
Im zurückliegenden Jahr sind recht viele vergaberechtliche Entscheidungen bekannt geworden, in denen eine Belebung der Diskussion um die Frage der Fachlosvergabe zum Ausdruck kommt: Lärmschutzwände, Markierungsarbeiten und sonstige Straßenausstattung sind vermehrt in den Fokus geraten, ob sie separat als Fachlos ausgeschrieben werden müssen. Dabei gibt es durchaus einige den Unternehmen Recht gebende Entscheidungen, andere Beschlüsse hingegen bestätigen die öffentlichen Auftraggeber.
Außerdem hat sich die Rechtsprechung zu negativen Einzelpreisen vertieft. Dabei geht es um besondere Arbeiten, bei deren Ausführung der Erlös aus der Verwertung von Alt-Materialien größer ist als die Kosten für den Ausbau betragen. Negative Einzelpreise – und im Einzelfall auch generell unterkalkulatorische Angebote – sind durchaus zu akzeptieren, wobei die ausschreibende Stelle das ihr zustehende Beurteilungsermessen pflichtgemäß ausüben muss.
Schließlich sorgen immer wieder die Eignungsanforderungen für Irritationen. Anbieterunternehmen, welche präqualifiziert sind („PQ-VOB“), sehen sich im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nicht selten noch zusätzlichen, speziellen Eignungsanforderungen gegenüber. In diesen Fällen ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, die weitergehenden Anforderungen – und damit auch die von präqualifizierten Unternehmen zusätzlich einzureichenden Nachweise – widerspruchsfrei, klar und übersichtlich in den jeweiligen Formularen, aufzuführen.
Alles in allem zeigt sich im Bereich des Straßenbauwesens eine lebhafte Fortentwicklung zu grundsätzlichen Fragestellungen, wie auch zu Einzelfragen, deren rechtliche Beurteilung durch die Spruchkörper wir dieses Jahr wieder in diesem redaktionellen Beitrag zusammengestellt haben.
Der Autor ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Noch (München) – www.dr-rainer-noch.de; www.kanzleidrnoch.de