Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Rainer Noch, München
Für viele Beschaffungen im Bereich des Straßenbaus oder der -unterhaltung werden Fördermittel eingesetzt, sei es für die Beschaffung von Sonderfahrzeugen, sei es für die Herstellung der Straße selbst. In der vergangenen Zeit waren zunehmende Streitigkeiten zu beobachten, in denen sich öffentliche Auftraggeber und die Fördermittelgeber darüber stritten, ob das Vergaberecht korrekt angewendet worden war. Ist dem nämlich nicht so, droht die Rückforderung der Förderung.
Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein seien in der diesjährigen Übersicht dafür beispielhaft aufgeführt. Sie zeigen, dass der Auftraggeber die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen im buchstäblichen Sinne „nicht auf die leichte Schulter nehmen“ darf. Insbesondere ist eine aussagekräftige Dokumentation aller Entscheidungen und ihrer Gründe im Vergabeverfahren lohnenswert: Auseinandersetzungen um Fördermittel erfolgen oft viele Jahre nach der Abrechnung, wenn die Erinnerung allein nicht mehr genügt. Naturgemäß fehlt dann auch jede Beweiskraft.
Bringen Sie sich wieder auf den neuesten Stand der vergaberechtlichen Rechtsprechung:
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Der Autor ist Partner der Sozietät Oppler Büchner (München) – www.dr-rainer-noch.de; www.oppler-buechner.de