Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Wer zu früh kommt,…
…den bestraft die Vergabekammer

VK Hessen (Beschl. v. 22.07.2022, Az.: 96e 01.02/33-2022/1)
Wohin mit dem Aufbruch teer- und pechhaltiger Straßendecken? Die Straßenbauverwaltung schreibt für diese Reststoffe aus den Sanierungen aller überörtlichen Straßen (Autobahnen, Bundes- Landes und Kreisstraßen) anfallen, den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage aus. Über deren möglichen Standort und die für die Bieterauswahl festgelegten ökologischen Kriterien entbrennt eine lebhafte Diskussion zwischen Vergabestelle und einem Bieter, der unter anderem bemängelt, dass bei der Wertung die Transportentfernung zwischen Abfallentsorgungsanlage und der jeweils genutzten Hafenumschlagstelle nicht in die Umweltkriterien einbezogen worden sei. Dies verfälsche die tatsächlichen Transportemissionen.

Nachdem diese Diskussion in der Angebotsphase für den Bieter fruchtlos blieb, rügte er förmlich die Wertungskriterien, um die Einbeziehung dieser vermeintlich fehlenden Transportkilometer zu erzwingen. Dann wartete er zwei Tage und bekam keine Antwort. Nun platzt ihm der Kragen und er stellt unvermittelt einen Nachprüfungsantrag: Durch die Außerachtlassung dieser Transportstrecken sei die Gleichbehandlung aller Bieter hinsichtlich der Umweltauswirkungen nicht gewährleistet. Die Vergabekammer solle verfügen, dass das Wertungskriterium entsprechend geändert werde.

Völlig erfolglos! Die Vergabekammer weigert sich sogar, den Antrag überhaupt nur an die Vergabestelle zuzustellen und so das Verfahren zu hemmen. Was hat der Bieter falsch gemacht? Er stellte seinen Antrag viel zu früh. Es war nämlich noch nicht einmal die Angebotsfrist abgelaufen. So konnte er weder schon wissen, ob er – seine Teilnahme vorausgesetzt – durch dieses Wertungskriterium benachteiligt werden könnte, noch, ob der Auftraggeber vielleicht seiner Rüge doch noch abhelfen und ggf. auch die Angebotsfrist noch angemessen verlängern würde. Solange wegen der noch laufenden Angebotsfrist gar kein Zuschlag erteilt werden kann, muss er also erst auf die Rügezurückweisung warten, bevor er vor die Vergabekammer ziehen kann.

error: Alert: Content is protected !!