Nachdem diese Diskussion in der Angebotsphase für den Bieter fruchtlos blieb, rügte er förmlich die Wertungskriterien, um die Einbeziehung dieser vermeintlich fehlenden Transportkilometer zu erzwingen. Dann wartete er zwei Tage und bekam keine Antwort. Nun platzt ihm der Kragen und er stellt unvermittelt einen Nachprüfungsantrag: Durch die Außerachtlassung dieser Transportstrecken sei die Gleichbehandlung aller Bieter hinsichtlich der Umweltauswirkungen nicht gewährleistet. Die Vergabekammer solle verfügen, dass das Wertungskriterium entsprechend geändert werde.
Völlig erfolglos! Die Vergabekammer weigert sich sogar, den Antrag überhaupt nur an die Vergabestelle zuzustellen und so das Verfahren zu hemmen. Was hat der Bieter falsch gemacht? Er stellte seinen Antrag viel zu früh. Es war nämlich noch nicht einmal die Angebotsfrist abgelaufen. So konnte er weder schon wissen, ob er – seine Teilnahme vorausgesetzt – durch dieses Wertungskriterium benachteiligt werden könnte, noch, ob der Auftraggeber vielleicht seiner Rüge doch noch abhelfen und ggf. auch die Angebotsfrist noch angemessen verlängern würde. Solange wegen der noch laufenden Angebotsfrist gar kein Zuschlag erteilt werden kann, muss er also erst auf die Rügezurückweisung warten, bevor er vor die Vergabekammer ziehen kann.